Fallenprüfstelle

Mit dem öffentlich-rechtlichen Vertrag vom 01.03.2016 wurde der Landesjagdverband vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz mit der Aufgabe der Prüfung und Registrierung von Fallen als Fallenprüfstelle beauftragt (gemäß § 64 Abs. 2 und 3 JWMG ). In Baden-Württemberg dürfen gemäß § 8 DVO JWMG Abs. 1 und 3 nur die in der Anlage 3 der DVO festgelegten Fallentypen verwendet werden. Die Ausübung der Fangjagd ist in § 32 JWMG geregelt.

  • Für den Lebendfang sind zwei Kastenfallentypen und ein Röhrenfallentyp zugelassen, Bilder der zulässigen Fallentypen für den Lebendfang finden Sie  hier.
  • Für den Totfang sind nach gesonderter behördlicher Genehmigung 4 Abzugseisen mit unterschiedlichen Bügelweiten zulässig; Bilder der zulässigen Fallentypen zum Totfang finden Sie hier.

 

Registrierte Lebendfallen
Bereits bei den unteren Jagdbehörden vorhandene Daten registrierter Fallen werden der Fallenprüfstelle übermittelt. Eine Neuanmeldung ist nicht erforderlich. Fallen dürfen nur eingesetzt werden, wenn sie registriert und gekennzeichnet sind.

Nicht registrierte Lebendfallen
Bisher nicht registrierte oder neu erworbene Fallen sind unter Verwendung des unten eingestellten Anmeldeformulars beim LJV anzumelden.

Totfangfallen
Grundsätzlich sind alle Totfangfallen, die ausschließlich mit Ausnahmegenehmigung der unteren Jagdbehörde eingesetzt werden dürfen, vor ihrem erstmaligen Einsatz auf eigene Kosten von der Fallenprüfstelle auf ihre Funktionsfähigkeit und Sicherheit zu prüfen. Nach Eingang des unten eingestellten Anmeldeformulars wird die Überprüfung durch die Fallenprüfstelle koordiniert.

 

Kompakte Informationen und die rechtlichen Grundlagen zur Fangjagd finden Sie in unserem Faltblatt. -
 

Fallen anmelden und registrieren
Bitte öffnen Sie das  3-seitige Anmeldeformular. Speichern Sie es auf ihrem PC, füllen Sie es aus (geht mit einem entsprechenden Programm direkt am Computer) und schicken Sie es unterschrieben (Anmeldung und Datenschutz) zusammen mit der Rechnung der Falle/n sowie den genauen Maßen per Post oder per E-Mail an den LJV. Sollten Sie keine Rechnung vorliegen haben, benötigen wir Fotos und ebenso die genauen Maße der Falle/n. Ihr Anliegen wird schnellst möglich bearbeitet.

Landesjagdverband Baden-Württemberg e.V.
Fallenprüfstelle
Felix-Dahn-Str. 41
70597 Stuttgart
fallenpruefstelle(at)landesjagdverband.de

Ihre Ansprechpartner

Simon Keck
fallenpruefstelle(at)landesjagdverband.de
Tel.: 0711 995899-13